Ratgeber
Haus in zweiter Reihe bauen
Chancen, Vorschriften und Tipps für Bauherren & Investoren
Ratgeber
Haus in zweiter Reihe bauen
Chancen, Vorschriften und Tipps für Bauherren & Investoren
Ein Haus in zweiter Reihe bauen ist eine attraktive Möglichkeit, vorhandene Flächen effizient zu nutzen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Gerade in Zeiten knapper Grundstücke und steigender Preise eröffnet die sogenannte Hinterlandbebauung viele Vorteile, sowohl für Familien als auch für Investoren. Als erfahrener Massivbau-Spezialist zeigt Massivhaus Rhein Lahn, worauf es bei Planung, Genehmigung und Umsetzung ankommt.
Was bedeutet „Haus in zweiter Reihe bauen“?
Die Vorteile auf einen Blick
Herausforderungen und Stolpersteine: ein Haus in zweiter Reihe bauen
Haus in zweiter Reihe bauen – die Gesetzliche Grundlagen
Ob ein Bauvorhaben in zweiter Reihe zulässig ist, entscheidet sich an zwei zentralen Punkten: dem Bebauungsplan und, sofern ein solcher nicht existiert, an § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
- Bebauungsplan (B-Plan):
Liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, sind dessen Festsetzungen bindend. Er gibt Auskunft über die zulässige Art der Nutzung (z. B. Wohngebiet), die maximale Geschosszahl, Dachformen, Abstandsflächen und die Größe der überbaubaren Fläche. Ein Bauvorhaben in zweiter Reihe ist dann erlaubt, wenn es diesen Vorgaben entspricht. - 34 BauGB – Bauen im unbeplanten Innenbereich:
Fehlt ein B-Plan, gilt § 34 BauGB. Dieser verlangt, dass sich ein Neubau „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Das bedeutet konkret: Maßstäbe sind die vorhandene Bebauung in Art, Maß, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche. Ein Hochhaus in einer Einfamilienhaussiedlung wäre also unzulässig, während ein Einfamilienhaus hinter einem anderen zulässig sein kann – sofern die Erschließung gesichert ist. - Gesicherte Erschließung:
Kein Bau ohne gesicherte Zufahrt. Diese muss breit genug sein, auch für Feuerwehrfahrzeuge. Fehlt ein offizieller Zugang, muss ein Wegerecht über Nachbargrundstücke bestehen, am besten als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. - Abstandsflächen und Brandschutz:
Landesbauordnungen schreiben Mindestabstände zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen vor. In Rheinland-Pfalz und Hessen sind dies in der Regel drei Meter. Hinzu kommen Anforderungen an Brandschutz und Rettungswege. Damit Bauherren keine bösen Überraschungen erleben, empfiehlt sich eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde. Diese gibt verbindlich Auskunft darüber, ob und in welcher Form eine Bebauung in zweiter Reihe möglich ist.
Häufige Fragen zum Bauen in zweiter Reihe
Unser Mehrwert bei RheinMassiv: Ihr Haus in zweiter Reihe bauen
RheinMassiv ist spezialisiert auf herausfordernde Projekte wie das Bauen in zweiter Reihe. Wir begleiten Bauherren von der ersten Beratung über die Bauantragsstellung bis zur schlüsselfertigen Übergabe – zuverlässig, nachhaltig und energieeffizient. Unsere Häuser erfüllen modernste Standards: Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifikat. Dazu kommt unser Baustoff Poroton, der für Langlebigkeit, Energieeffizienz und ein wohngesundes Raumklima sorgt.
„In zweiter Reihe bauen schafft neuen Wohnraum dort, wo er gebraucht wird und das ressourcenschonend, kosteneffizient und mit moderner Technik ausgestattet. Wer sich für diese Bauform entscheidet, profitiert von einer intelligenten Grundstücksnutzung und einem hohen Maß an Wohnqualität. „Mit dem Bau in zweiter Reihe schaffen wir Wohnraum, wo er gebraucht wird – nachhaltig, effizient und zukunftsfähig.“
Viktor Mastel, Inhaber & Geschäftsführer RheinMassiv